2 freie Plätze
zuletzt aktualisiert am: 31.10.2024
Mädchenwohnheim St. Hildegard
Aufnahmealter
14 - 18 Jahre
Geschlecht
weiblich
Zielgruppe / Indikation
Mädchen ab 14 Jahren bis zur individuellen Verselbständigung, im Allgemeinen bis zur Volljährigkeit, auf Antragstellung im Einzelfall auch darüber hinaus.
Gesetzgrundlage
§ 27 i. V. m. § 34 SGB VIII
§ 35a SGB VIII im Einzelfall
§ 41 SGB VIII
§ 42 SGB VIII im Einzelfall
Anzahl der Plätze
18 Plätze auf drei Gruppen
Betreuungsschlüssel
Für Regelgruppen: 1:1,93 und für die Verselbständigungsgruppe: 1:5,71
Mitarbeiterqualifikation
Sozialpädagoginnen
Sozialarbeiterinnen
Erziehungswissenschaftlerinnen
Erzieherinnen
Heilpädagogin
Grundleistungen
Unterkunft und alltägliche Versorgung
Wahrnehmung der Aufsichtspflicht über 24 Stunden
Erziehungs- und Hilfeplanung (Zusatzleistungen werden mit dem Jugendamt festgelegt)
Erstellung einer pädagogischen Eingangsdiagnostik
(Zusatzleistungen mit externen Therapeuten sind im Einzelfall möglich und festzulegen)
Psychosoziale Betreuung, Identitätsfindung- und Stärkung, Selbstwertstärkung, Resilienzförderung
(Zusatzleistungen sind im Einzelfall mit SkF-internen wie externen Kooperationspartner*innen möglich und häufig angefragt)
Emanzipatorische Mädchenarbeit (Zusatzleistungen sind möglich mit Kooperationspartner*innen)
Entwicklung eines gesunden Selbstbewußtseins in der Identität als Mädchen/ Frau
Hilfestellung bei der Entwicklung eines eigenen Sexualverständnisses
Sexualität und Prävention/ sexualpädagogische Betreuung
Prävention vor sexueller Gewalt (enge Kooperation mit externen Kooperationsstellen)
Hilfestellungen im Umgang mit sexualisierter Gewalt/ Traumatisierungen
Betreuung von jungen Schwangeren
Interkulturelle Förderung, Partizipatorische Förderung
Bildungsförderung/ schulisch-beruflich/ Medienförderung/ kulturelle Förderung
Religionspädagogische Angebote, Gesellschaftspolitische Angebote
Angebote zur Förderung eines sinnvollen Freizeitverhaltens
Familienarbeit/ Rückführenden Angebote bzw. vorbereitende Angebote zum Wechsel
von Regelgruppen zur Verselbständigungsgruppe
Hilfestellungen beim Auszug aus der Einrichtung, Zusammenarbeit mit flexiblen Anbietern
Prävention vor Armut:
Befähigung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensplanung und Lebensgestaltung
Pädagogische Leistungen zur Bewältigung von Lebenskrisen
Zusatzleistungen
Alle Zusatzleistungen werden in Hilfeplangesprächen mit den Jugendämtern festgelegt und dokumentiert.
Besonderheiten
Mädchen- bzw. frauenspezifischer Ansatz (...für Frauen...von Frauen)
durch ein multiprofessionelles Team von Fachfrauen, eingebunden im Frauenfachverband.
Parteiliche, emanzipatorische Mädchenarbeit, ressourcenorientiert ausgelegt.
Kontakt
Mädchenwohnheim St. Hildegard SkF e.V. Bergisch LandHeidter Berg 16
42289 Wuppertal
Ansprechpartner: Bettina Karge
Telefon: 0202 591926
Fax: 0202 596029
E-Mail: maedchenwohnheim@skf-bergischland.de
Web: https://skf-bergischland.de/themen-und-inhalte/jugend-und-familie/madchenwohnheim.aspx
Träger
Bembergstr, 20
42103 Wuppertal
Telefon: 0202 252570
Fax: 0202 2525718
E-Mail: geschaeftsstelle@skf-bergischland.de
Web: www.skf-bergischland.de
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