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2 freie Plätze

zuletzt aktualisiert am: 12.11.2025

Mädchenwohngruppen St. Hildegard

Aufnahmealter

14 - 18 Jahre

Geschlecht

weiblich

Zielgruppe / Indikation

Mädchen ab 14 Jahren bis zur individuellen Verselbständigung, im Allgemeinen bis zur Volljährigkeit, auf Antragstellung im Einzelfall auch darüber hinaus.

Gesetzgrundlage

§ 27 i. V. m. § 34 SGB VIII

§ 41 SGB VIII

 

Anzahl der Plätze

14 Plätze Regelangebot / 4 Plätze Verselbständigungsangebot

Betreuungsschlüssel

Für Regelgruppen: 1:1,93 und für die Verselbständigungsgruppe: 1:5,71

Mehr Informationen

Mitarbeiterqualifikation

Sozialpädagoginnen

Sozialarbeiterinnen

Erziehungswissenschaftlerinnen

Erzieherinnen

Heilpädagogin

Grundleistungen

Unterkunft und alltägliche Versorgung

Wahrnehmung der Aufsichtspflicht über 24 Stunden

Erziehungs- und Hilfeplanung (Zusatzleistungen werden mit dem Jugendamt festgelegt)

Erstellung einer pädagogischen Eingangsdiagnostik
(Zusatzleistungen mit externen Therapeuten sind im Einzelfall möglich und festzulegen)

Psychosoziale Betreuung, Identitätsfindung- und Stärkung, Selbstwertstärkung, Resilienzförderung
(Zusatzleistungen sind im Einzelfall mit SkF-internen wie externen Kooperationspartner*innen möglich und häufig angefragt)

Emanzipatorische Mädchenarbeit (Zusatzleistungen sind möglich mit Kooperationspartner*innen)

Entwicklung eines gesunden Selbstbewußtseins in der Identität als Mädchen/ Frau

Hilfestellung bei der Entwicklung eines eigenen Sexualverständnisses

Sexualität und Prävention/ sexualpädagogische Betreuung

Prävention vor sexueller Gewalt (enge Kooperation mit externen Kooperationsstellen)

Hilfestellungen im Umgang mit sexualisierter Gewalt/ Traumatisierungen

Betreuung von jungen Schwangeren

Interkulturelle Förderung, Partizipatorische Förderung

Bildungsförderung/ schulisch-beruflich/ Medienförderung/ kulturelle Förderung

Religionspädagogische Angebote, Gesellschaftspolitische Angebote

Angebote zur Förderung eines sinnvollen Freizeitverhaltens


Familienarbeit/ Rückführenden Angebote bzw. vorbereitende Angebote zum Wechsel
von Regelgruppen zur Verselbständigungsgruppe

Hilfestellungen beim Auszug aus der Einrichtung, Zusammenarbeit mit flexiblen Anbietern

Prävention vor Armut:
Befähigung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensplanung und Lebensgestaltung

Pädagogische Leistungen zur Bewältigung von Lebenskrisen

 

Zusatzleistungen

Alle Zusatzleistungen werden in Hilfeplangesprächen mit den Jugendämtern festgelegt und dokumentiert.

Besonderheiten

Mädchen- bzw. frauenspezifischer Ansatz (...für Frauen...von Frauen)

durch ein multiprofessionelles Team von Fachfrauen, eingebunden im Frauenfachverband.

Parteiliche, emanzipatorische Mädchenarbeit, ressourcenorientiert ausgelegt.

Kontakt

Mädchenwohngruppen St. Hildegard SkF e.V. Bergisch Land
Heidter Berg 16
42289 Wuppertal

Ansprechpartner: Bettina Karge
Telefon: 0202 591926
Fax: 0202 596029

E-Mail: maedchenwohnheim@skf-bergischland.de
Web: https://skf-bergischland.de/themen-und-inhalte/jugend-und-familie/madchenwohnheim.aspx

Träger

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Bergisch Land
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